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bearbeitet von Steffen J. Roth
Im April und Mai 2005 erstellte Steffen Roth aus Anlass der
geplanten Ausweitung des Entsendegesetzes eine Kurzexpertise
zum Themenbereich Niedriglohnsektor und Mindestlöhne.
Deutschland benötigt einen Niedriglohnbereich am Arbeitsmarkt,
um für die aus unterschiedlichen Gründen gering
produktiven Arbeitslosen neue Chancen auf Beschäftigung
zu eröffnen. Dieser Niedriglohnbereich sollte dabei keineswegs
auf bereits vorhandene Beschäftigungen unterhalb eines
bestimmten Lohnniveaus beschränkt bleiben. Es gilt, durch
nach unten offene Lohnstrukturen den Arbeitsmarkt wirklich
zu öffnen, um allen Arbeitslosen Zukunftsaussichten in
Erwerbsarbeit zu erschließen. Die erwünschte und
in einer sozialen Marktwirtschaft zum wesentlichen Ziel erklärte
soziale Absicherung der Betroffenen muss zugleich durch beschäftigungskompatible
Steuer-Transfer-Systeme angestrebt werden. Um beide Ziele
gleichzeitig erreichen zu können, wird ein Umsteuern
vom noch immer praktisch vorherrschenden System der Lohnersatzleistung
zu Systemen der Lohnergänzung notwendige Bedingung sein.
Das dabei zu wählende Konzept muss allerdings sorgfältig
auf seine Stimmigkeit im Gesamtkontext der in Deutschland
vorfindbaren Arbeitsmarktverfassung, des Sozialsystem und
des Kanons an Wert- und Normvorstellungen der deutschen Bevölkerung
geprüft sein, wenn es Aussicht auf eine Umsetzung haben
soll. Dann besteht zumindest Anlass zu der berechtigten Hoffnung
auf eine Korrektur der über Jahrzehnte eingeübten
kulturellen Schranken, moralischen Bedenken und anspruchsvollen
Erwartungshaltungen.
Zu diesem Thema sind folgende Publikationen erschienen:
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