Univertität zu Köln
 
 
 
 

31. Juli 1998


Johann Eekhoff

Kombilohn

Regierung und Opposition, Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich einig: Die Langzeitarbeitslosigkeit muß verringert werden, und dazu soll ein Kombilohn eingeführt werden, ein staatlicher Zuschuß für die Bezieher von Niedriglöhnen. Eine solche Einigkeit bestand zuletzt im vergangenen Jahr in der Forderung, die Lohnzusatzkosten zu senken. Das Ergebnis der Eintracht von 1997 war eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt. Kosten wurden nicht gesenkt. Basis der neuen Harmonie zum Kombilohn könnte wieder eine Lösung zu Lasten der Steuerzahler sein.

An der Nahtstelle zwischen Sozialsystemen und Arbeitsmarkt gibt es ein Qualifikations- und ein Anreizproblem. Ein Teil der Arbeitslosen schafft den Sprung in den Arbeitsmarkt nicht, weil ihre Produktivität selbst für Tätigkeiten in den unteren Lohngruppen nicht ausreicht. Ein anderer Teil hält den Einkommensvorteil gegenüber der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld für unzureichend und gibt sich mit den Sozialleistungen zufrieden oder kombiniert diese mit eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten bis hin zur Schwarzarbeit. Je länger die Menschen im Sozialsystem bleiben, um so schwerer wird eine Rückkehr auf den regulären Arbeitsmarkt.

Gesamtwirtschaftlich und auch für die einzelnen Arbeitslosen wäre es sinnvoll, den Schritt von der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu erleichtern. Dadurch ließen sich die Produktion und das verteilbare Realeinkommen ausweiten. Die Sozialkassen könnten zumindest teilweise entlastet, und die Situation der Arbeitslosen könnte verbessert werden. Hierfür erscheint eine Kombination aus einem niedrigen Lohn und einem staatlichen Zuschuß besonders gut geeignet. Der Arbeitslose erhielte eine Chance, den Großteil seines Lebensunterhalts selbst zu verdienen.

An der bekannt gewordenen Ausgestaltung des Kombilohns werden die praktischen Probleme sichtbar. Der Lohnkostenzuschuß soll maximal zwei Jahre gezahlt werden. Das ist keine Lösung für Menschen, deren Fähigkeiten nur für eine Beschäftigung unterhalb des regulären Lohns ausreichen. Und es ist auch keine Lösung für Bezieher sozialer Hilfen, die ohne einen zusätzlichen Anreiz keine Beschäftigung aufnehmen bzw. beibehalten. Die zeitliche Begrenzung der Förderung ist aber in diesem Modell unumgänglich, weil die Förderung sonst in großem Umfang von Arbeitnehmern und Unternehmern „mitgenommen“ wird, die sonst normale Arbeitsverträge in unteren Lohngruppen abschließen würden. Völlig ausschließen läßt sich der Mitnahmeeffekt selbst mit einer Befristung nicht.

Ohne zeitliche Befristung wäre der Kombilohn eine Spielart der negativen Einkommensteuer, die zwar theoretisch elegant, aber nicht finanzierbar ist. Der Kombilohn unterscheidet sich in den meisten Vorschlägen außerdem durch eine etwas geringere Förderung. Dem Arbeitnehmer sollen nur 20 bis 30 % des zusätzlichen Einkommens verbleiben. Ohne Befristung führt auch der Kombilohn zu einer höheren Förderung und zu einer Ausweitung des mit Sozialmitteln unterstützten Personenkreises.

Wie groß die Gefahr ist, daß hier ein neues Subventionstor zu Lasten der Steuerzahler aufgestoßen wird, läßt sich an der Forderung von Rudolf Dreßler erkennen, auch die Auszubildenden einzubeziehen und einen Zuschuß zu den Ausbildungsvergütungen zu zahlen. Für pauschale einkommensunabhängige Ausbildungszuschüsse gibt es aber keine tragfähige sozialpolitische Begründung. Die Ausbildungsvergütung muß sich am Markt einpendeln. Eine gute Ausbildung kommt dem Auszubildenden zugute und sollte nicht subventioniert werden.

Mit dem Kombilohn wird die soziale Mindestabsicherung nicht verändert. Es soll aber ein Anreiz für eine Erwerbstätigkeit gegeben werden. Das ist gleichzusetzen mit Leistungen des Staates, die über die Mindestabsicherung hinausgehen. Solche Leistungen stehen aber grundsätzlich allen Personen mit gleichhohem Einkommen zu, also auch denen, die bisher ohne Lohnzuschuß arbeiten.

Es ist anzuerkennen, daß es einen Handlungsbedarf beim Übergang von den Sozialsystemen in den regulären Arbeitsmarkt gibt. Ein richtiger, wenn auch nicht ausreichender Schritt ist die Wahrung des Abstandsgebots zwischen einem Arbeitslohn und der Sozialhilfe. Hinzu kommen muß auf jeden Fall eine drastische Verringerung der Abgabenlast, also der Steuern und der Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen. Mit dem Kombilohn entsteht die Gefahr, daß die Steuerlast weiter ansteigt. Möglicherweise muß man die Denkrichtung ändern: Statt die Arbeitsaufnahme mit höheren Sozialleistungen schmackhaft zu machen, wäre daran zu denken, die Arbeitskraft zugunsten der Allgemeinheit in Anspruch zu nehmen, solange einer Person der Lebensunterhalt von der Gesellschaft bezahlt wird. Unzureichend genutzt wird die Möglichkeit, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zu Arbeiten zugunsten der Kommunen heranzuziehen, nämlich bisher nur für etwa ein Viertel dieser Personengruppe. Hier steht den Kommunen das Zusätzlichkeitskriterium im Wege, wonach nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, die üblicherweise nicht am Markt nachgefragt werden, - eine ökonomisch unsinnige Einschränkung.

Nicht ausreichend genutzt wird auch das Modell der Arbeitnehmerüberlassung, das in den Niederlanden mit großem Erfolg für Arbeitslose eingesetzt wird, in Deutschland aber nach wie vor mit dem Stigma des „Unmoralischen“ behaftet ist. Schließlich gibt es auch kaum Versuche, Arbeitslose auf freiwilliger Basis für Tätigkeiten zu gewinnen, bei denen sie zwar nicht mehr Geld erhalten, aber ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und produktive Leistungen erbringen können. Diese dauerhaft sinnvollen Verbesserungen sollten ausgeschöpft werden, bevor mit Zuschüssen experimentiert wird.

 
Johann Eekhoff ist Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik

© iwp, 1998