Kombilohn
Regierung und Opposition, Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich einig: Die
Langzeitarbeitslosigkeit muß verringert werden, und dazu soll ein Kombilohn eingeführt
werden, ein staatlicher Zuschuß für die Bezieher von Niedriglöhnen. Eine solche
Einigkeit bestand zuletzt im vergangenen Jahr in der Forderung, die Lohnzusatzkosten zu
senken. Das Ergebnis der Eintracht von 1997 war eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen
Prozentpunkt. Kosten wurden nicht gesenkt. Basis der neuen Harmonie zum Kombilohn könnte
wieder eine Lösung zu Lasten der Steuerzahler sein.
An der Nahtstelle zwischen Sozialsystemen und Arbeitsmarkt gibt es ein Qualifikations-
und ein Anreizproblem. Ein Teil der Arbeitslosen schafft den Sprung in den Arbeitsmarkt
nicht, weil ihre Produktivität selbst für Tätigkeiten in den unteren Lohngruppen nicht
ausreicht. Ein anderer Teil hält den Einkommensvorteil gegenüber der Sozialhilfe oder
dem Arbeitslosengeld für unzureichend und gibt sich mit den Sozialleistungen zufrieden
oder kombiniert diese mit eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten bis hin zur Schwarzarbeit. Je
länger die Menschen im Sozialsystem bleiben, um so schwerer wird eine Rückkehr auf den
regulären Arbeitsmarkt.
Gesamtwirtschaftlich und auch für die einzelnen Arbeitslosen wäre es sinnvoll, den
Schritt von der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu erleichtern. Dadurch ließen
sich die Produktion und das verteilbare Realeinkommen ausweiten. Die Sozialkassen könnten
zumindest teilweise entlastet, und die Situation der Arbeitslosen könnte verbessert
werden. Hierfür erscheint eine Kombination aus einem niedrigen Lohn und einem staatlichen
Zuschuß besonders gut geeignet. Der Arbeitslose erhielte eine Chance, den Großteil
seines Lebensunterhalts selbst zu verdienen.
An der bekannt gewordenen Ausgestaltung des Kombilohns werden die praktischen Probleme
sichtbar. Der Lohnkostenzuschuß soll maximal zwei Jahre gezahlt werden. Das ist keine
Lösung für Menschen, deren Fähigkeiten nur für eine Beschäftigung unterhalb des
regulären Lohns ausreichen. Und es ist auch keine Lösung für Bezieher sozialer Hilfen,
die ohne einen zusätzlichen Anreiz keine Beschäftigung aufnehmen bzw. beibehalten. Die
zeitliche Begrenzung der Förderung ist aber in diesem Modell unumgänglich, weil die
Förderung sonst in großem Umfang von Arbeitnehmern und Unternehmern
mitgenommen wird, die sonst normale Arbeitsverträge in unteren Lohngruppen
abschließen würden. Völlig ausschließen läßt sich der Mitnahmeeffekt selbst mit
einer Befristung nicht.
Ohne zeitliche Befristung wäre der Kombilohn eine Spielart der negativen
Einkommensteuer, die zwar theoretisch elegant, aber nicht finanzierbar ist. Der Kombilohn
unterscheidet sich in den meisten Vorschlägen außerdem durch eine etwas geringere
Förderung. Dem Arbeitnehmer sollen nur 20 bis 30 % des zusätzlichen Einkommens
verbleiben. Ohne Befristung führt auch der Kombilohn zu einer höheren Förderung und zu
einer Ausweitung des mit Sozialmitteln unterstützten Personenkreises.
Wie groß die Gefahr ist, daß hier ein neues Subventionstor zu Lasten der Steuerzahler
aufgestoßen wird, läßt sich an der Forderung von Rudolf Dreßler erkennen, auch die
Auszubildenden einzubeziehen und einen Zuschuß zu den Ausbildungsvergütungen zu zahlen.
Für pauschale einkommensunabhängige Ausbildungszuschüsse gibt es aber keine tragfähige
sozialpolitische Begründung. Die Ausbildungsvergütung muß sich am Markt einpendeln.
Eine gute Ausbildung kommt dem Auszubildenden zugute und sollte nicht subventioniert
werden.
Mit dem Kombilohn wird die soziale Mindestabsicherung nicht verändert. Es soll aber
ein Anreiz für eine Erwerbstätigkeit gegeben werden. Das ist gleichzusetzen mit
Leistungen des Staates, die über die Mindestabsicherung hinausgehen. Solche Leistungen
stehen aber grundsätzlich allen Personen mit gleichhohem Einkommen zu, also auch denen,
die bisher ohne Lohnzuschuß arbeiten.
Es ist anzuerkennen, daß es einen Handlungsbedarf beim Übergang von den
Sozialsystemen in den regulären Arbeitsmarkt gibt. Ein richtiger, wenn auch nicht
ausreichender Schritt ist die Wahrung des Abstandsgebots zwischen einem Arbeitslohn und
der Sozialhilfe. Hinzu kommen muß auf jeden Fall eine drastische Verringerung der
Abgabenlast, also der Steuern und der Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen. Mit
dem Kombilohn entsteht die Gefahr, daß die Steuerlast weiter ansteigt. Möglicherweise
muß man die Denkrichtung ändern: Statt die Arbeitsaufnahme mit höheren Sozialleistungen
schmackhaft zu machen, wäre daran zu denken, die Arbeitskraft zugunsten der Allgemeinheit
in Anspruch zu nehmen, solange einer Person der Lebensunterhalt von der Gesellschaft
bezahlt wird. Unzureichend genutzt wird die Möglichkeit, arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger zu Arbeiten zugunsten der Kommunen heranzuziehen, nämlich bisher
nur für etwa ein Viertel dieser Personengruppe. Hier steht den Kommunen das
Zusätzlichkeitskriterium im Wege, wonach nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden
dürfen, die üblicherweise nicht am Markt nachgefragt werden, - eine ökonomisch
unsinnige Einschränkung.
Nicht ausreichend genutzt wird auch das Modell der Arbeitnehmerüberlassung, das in den
Niederlanden mit großem Erfolg für Arbeitslose eingesetzt wird, in Deutschland aber nach
wie vor mit dem Stigma des Unmoralischen behaftet ist. Schließlich gibt es
auch kaum Versuche, Arbeitslose auf freiwilliger Basis für Tätigkeiten zu gewinnen, bei
denen sie zwar nicht mehr Geld erhalten, aber ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und
produktive Leistungen erbringen können. Diese dauerhaft sinnvollen Verbesserungen sollten
ausgeschöpft werden, bevor mit Zuschüssen experimentiert wird. |