Univertität zu Köln
 
 
 
 

1. Oktober 1996


Johann Eekhoff

Lohnfortzahlung: mehr Rechte für Arbeitnehmer

Der drohende Streit über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist überflüssig und schädlich. Der Gesetzgeber hat die Mindestanforderung für die Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent verringert. Die Kritik an dieser gesetzlichen Änderung müßte nach dem Selbstverständnis der Tarifparteien und aufgrund der beanspruchten Tarifautonomie eigentlich dahin gehen, das Gesetz völlig aufzuheben. Die Sorge der Gewerkschaften und der Beschäftigten, die Unternehmer würden künftig im Krankheitsfall nur noch 80 statt bisher 100 Prozent des Lohnes zahlen oder für fünf entfallene Arbeitstage einen Urlaubstag streichen, ist allenfalls aus der Sicht von Arbeitnehmern mit einem sicheren Arbeitsplatz verständlich. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit ist dagegen die neu gewonnene Flexibilität zu begrüßen, weil zumindest für einen Teil der Arbeitslosen die Chance auf einen Arbeitsplatz gestiegen ist, weil die Kosten der Arbeit dort geringer werden, wo die neue Regelung genutzt werden kann. Mittelfristig ist die Neuregelung für alle Arbeitnehmer vorteilhaft, weil sie zwar nach wie vor eine volle Lohnfortzahlung, aber auch andere Kombinationen aushandeln können. Es gibt keinen Grund, den Arbeitnehmern die Freiheit und Selbstbestimmung vorzuenthalten. Die Arbeitgeber werden im Wettbewerb dazu angehalten, sich auf die Wünsche der Arbeitnehmer einzustellen. Selbstverständlich werden die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Abzugsposten bei den Löhnen berücksichtigt. Wer weniger Kosten verursacht, hat bessere Beschäftigungschancen und bessere Chancen auf einen höheren Lohn.

 
Johann Eekhoff ist Professor für wirtschaftliche Staatswissenschaften und  Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln.

© 1996 by iwp.