Johann Eekhoff
Lohnfortzahlung: mehr Rechte für Arbeitnehmer
Der drohende Streit über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist überflüssig und
schädlich. Der Gesetzgeber hat die Mindestanforderung für die Lohnfortzahlung von 100
auf 80 Prozent verringert. Die Kritik an dieser gesetzlichen Änderung müßte nach dem
Selbstverständnis der Tarifparteien und aufgrund der beanspruchten Tarifautonomie
eigentlich dahin gehen, das Gesetz völlig aufzuheben. Die Sorge der Gewerkschaften und
der Beschäftigten, die Unternehmer würden künftig im Krankheitsfall nur noch 80 statt
bisher 100 Prozent des Lohnes zahlen oder für fünf entfallene Arbeitstage einen
Urlaubstag streichen, ist allenfalls aus der Sicht von Arbeitnehmern mit einem sicheren
Arbeitsplatz verständlich. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit ist dagegen die neu
gewonnene Flexibilität zu begrüßen, weil zumindest für einen Teil der Arbeitslosen die
Chance auf einen Arbeitsplatz gestiegen ist, weil die Kosten der Arbeit dort geringer
werden, wo die neue Regelung genutzt werden kann. Mittelfristig ist die Neuregelung für
alle Arbeitnehmer vorteilhaft, weil sie zwar nach wie vor eine volle Lohnfortzahlung, aber
auch andere Kombinationen aushandeln können. Es gibt keinen Grund, den Arbeitnehmern die
Freiheit und Selbstbestimmung vorzuenthalten. Die Arbeitgeber werden im Wettbewerb dazu
angehalten, sich auf die Wünsche der Arbeitnehmer einzustellen. Selbstverständlich
werden die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Abzugsposten bei den Löhnen
berücksichtigt. Wer weniger Kosten verursacht, hat bessere Beschäftigungschancen und
bessere Chancen auf einen höheren Lohn. |