aus der Reihe "Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik" [U 103]
Trotz hoher und sogar noch wachsender Arbeitslosigkeit in Deutschland ist die
Bereitschaft der Tarifparteien zu Lohnzurückhaltung in der Praxis gering. Die vorliegende
Studie untersucht deshalb, ob neue Lohnformen für die Tarifparteien die Anreize zur
Lohnzurückhaltung erhöhen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gewinn- und die
Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern. Für beide Lohnformen werden zunächst die in der
Praxis möglichen Ausgestaltungsformen entwickelt; für diese werden dann die
grundsätzlichen Auswirkungen auf Arbeitskosten, Arbeitsproduktivität und
Investitionstätigkeit abgeleitet. Im Mittelpunkt der Studie steht dann die Frage, ob die
Tarifparteien sich auf die Anwendung einzelner Formen einigen könnten und wie sich dabei
die Beschäftigung entwickeln würde.
Dabei zeigt sich, daß einzelne Formen der Gewinnbeteiligung, nicht aber der
Kapitalbeteiligung, ein Potential für eine tarifvertragliche Anwendung wie für eine
günstige Beschäftigungsentwicklung bieten. Bei einer Gewinnbeteiligung mit einem für
die Belegschaft als Ganzes fixierten Gewinnanteil kommt es zu einem Auseinanderfallen von
durchschnittlichen und marginalen Arbeitskosten. Für die Arbeitsnachfrage ist nur der
weiterhin fixe Basislohn relevant. Die Beschäftigten erhalten daneben aber auch noch den
gewinnabhängigen Lohn. Aufgrund dieses Auseinanderfallens von Gesamtlohn und marginalen
Arbeitskosten eröffnen sich Spielräume für eine tarifvertragliche Anwendung. Das für
mehr Beschäftigung nötige Lohnopfer sinkt; für die Gewerkschaft wird das
"Gut" Beschäftigung also relativ billiger. Dies steigert ihre Bereitschaft zu
Lohnzurückhaltung, was zu einem höheren Niveau der Beschäftigung wie der
Unternehmensgewinne führt. Im Gegensatz zur bisherigen theoretischen Literatur, die mit
restriktiven Prämissen arbeitet, wird gezeigt, daß dieses Ergebnis auch bei Unsicherheit
und Unterschiedlichkeit der Unternehmen seine Gültigkeit behalten kann.
Köln 1996. 248 S. ISBN 3-921471-91-5. DM 54,--
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