aus der Reihe "Untersuchung zur Wirtschaftspolitik" [U 112]
Sowohl bei Handwerksleistungen als auch bei technischen Dienstleistungen besteht in
Deutschland ein großes Potential für eine Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten.
Vor allem könnten mit der Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen positive
Beschäftigungseffekte erreicht werden. Dem steht jedoch eine insgesamt unbefriedigende
Entwicklung der Unternehmensgründungen und Beschäftigung in diesen Wirtschaftsbereichen
gegenüber. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der Marktzutritt in Deutschland durch
einschneidende Vorschriften reguliert wird. So darf prinzipiell nur derjenige ein
Vollhandwerk als Gewerbe betreiben, der den Meistertitel erworben hat. Ausnahmen hiervon
werden sehr restriktiv gehandhabt. Bei den technischen Dienstleistungsberufen sind es vor
allem Werbeverbote, Honorarordnungen und Kooperationsbeschränkungen, die
markteintrittshemmend wirken. Zur Aufrechterhaltung der Marktzutrittsschranken trägt das
deutsche Kammerwesen über die gezielte Einflußnahme auf Prüfungs- und Berufsordnungen
wesentlich bei.
Eine Analyse der ökonomischen Argumente, mit denen die Marktzutrittsbeschränkungen
bei Handwerkern und technischen Freiberuflern gerechtfertigt werden, zeigt, daß ein
angebliches Marktversagen weder aufgrund von asymmetrischen Informationen noch aufgrund
anderer ökonomischer Besonderheiten vorliegt. Im Gegenteil: Teilweise werden
Marktunvollkommenheiten durch die regulierenden Eingriffe erst geschaffen. Indem die
Regulierungen den Effekt einer Marktabschottung haben, müssen nicht nur die Konsumenten
Nachteile in Kauf nehmen, sondern auch der Weg in die Selbständigkeit wird erschwert.
Besonders deutlich wird die Restriktivität der Regulierung im internationalen Vergleich.
In kaum einem anderen Land ist die Regulierungsdichte im Handwerk und bei technischen
Freiberuflern auch nur annähernd so hoch wie in Deutschland.
Um den Marktzutritt im Handwerk und bei technischen Freiberuflern zu erleichtern,
müßten viele der immer noch bestehenden Regulierungen abgebaut oder zumindest gemildert
werden. So wäre der Große Befähigungsnachweis abzuschaffen und die Mitgliedschaft in
Handwerkskammern freiwillig zu gestalten. Um dennoch eine Qualitätssicherung des
Handwerksangebots zu gewährleisten, könnten bestehende Haftungsregeln verschärft und
privatrechtliche Zertifikationssysteme eingeführt werden. Bei den technischen
Freiberuflern wird eine Aufhebung der Werbevorschriften und Gebührenordnungen sowie eine
Auflockerung der Vorschriften für die Berufszulassung und für inter- und
intraprofessionelle Kooperationen empfohlen.
Köln 1999, 182 Seiten, DM 56,-- ,ISBN 3-933812-00-3
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