Univertität zu Köln
 
 
 
 

Markus Fredebeul-Krein und Angela Schürfeld

Marktzutrittsregulierungen im Handwerk und bei technischen Dienstleistungen


aus der Reihe "Untersuchung zur Wirtschaftspolitik" [U 112]

Sowohl bei Handwerksleistungen als auch bei technischen Dienstleistungen besteht in Deutschland ein großes Potential für eine Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Vor allem könnten mit der Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen positive Beschäftigungseffekte erreicht werden. Dem steht jedoch eine insgesamt unbefriedigende Entwicklung der Unternehmensgründungen und Beschäftigung in diesen Wirtschaftsbereichen gegenüber. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der Marktzutritt in Deutschland durch einschneidende Vorschriften reguliert wird. So darf prinzipiell nur derjenige ein Vollhandwerk als Gewerbe betreiben, der den Meistertitel erworben hat. Ausnahmen hiervon werden sehr restriktiv gehandhabt. Bei den technischen Dienstleistungsberufen sind es vor allem Werbeverbote, Honorarordnungen und Kooperationsbeschränkungen, die markteintrittshemmend wirken. Zur Aufrechterhaltung der Marktzutrittsschranken trägt das deutsche Kammerwesen über die gezielte Einflußnahme auf Prüfungs- und Berufsordnungen wesentlich bei.

Eine Analyse der ökonomischen Argumente, mit denen die Marktzutrittsbeschränkungen bei Handwerkern und technischen Freiberuflern gerechtfertigt werden, zeigt, daß ein angebliches Marktversagen weder aufgrund von asymmetrischen Informationen noch aufgrund anderer ökonomischer Besonderheiten vorliegt. Im Gegenteil: Teilweise werden Marktunvollkommenheiten durch die regulierenden Eingriffe erst geschaffen. Indem die Regulierungen den Effekt einer Marktabschottung haben, müssen nicht nur die Konsumenten Nachteile in Kauf nehmen, sondern auch der Weg in die Selbständigkeit wird erschwert. Besonders deutlich wird die Restriktivität der Regulierung im internationalen Vergleich. In kaum einem anderen Land ist die Regulierungsdichte im Handwerk und bei technischen Freiberuflern auch nur annähernd so hoch wie in Deutschland.

Um den Marktzutritt im Handwerk und bei technischen Freiberuflern zu erleichtern, müßten viele der immer noch bestehenden Regulierungen abgebaut oder zumindest gemildert werden. So wäre der Große Befähigungsnachweis abzuschaffen und die Mitgliedschaft in Handwerkskammern freiwillig zu gestalten. Um dennoch eine Qualitätssicherung des Handwerksangebots zu gewährleisten, könnten bestehende Haftungsregeln verschärft und privatrechtliche Zertifikationssysteme eingeführt werden. Bei den technischen Freiberuflern wird eine Aufhebung der Werbevorschriften und Gebührenordnungen sowie eine Auflockerung der Vorschriften für die Berufszulassung und für inter- und intraprofessionelle Kooperationen empfohlen.

Köln 1999, 182 Seiten, DM 56,-- ,ISBN 3-933812-00-3


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