Univertität zu Köln
 
 
 
 

Ralf Zimmermann

Regionale Integration und multilaterale Handelsordnung


Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik U 115

Seit Ende der achtziger Jahre ist die Welthandelspolitik in wachsendem Maße von regionalen Integrationsabkommen gekennzeichnet. Diese bedeuten zumindest zunächst eine Abkehr vom Multilateralismus und vom zentralen Grundsatz der Welthandelsorganisation (WTO): dem Gebot der Nichtdiskriminierung bzw. Meistbegünstigung. In der Untersuchung geht es um die folgenden grundlegenden Fragen: In welchem Verhältnis stehen diskriminierende regionale Integration und die Ziele der Multilateralen Handelsordnung zueinander? Beschleunigt oder bremst regionale Liberalisierung die von der WTO angestrebte weltweite Vertiefung der Arbeitsteilung?

Eine eindeutige Aussage ist aufgrund der den Regionalabkommen inhärenten Ambivalenz nicht möglich. Aus der Analyse kann immerhin eine zentrale Tendenzaussage abgeleitet werden: Die Ausgestaltung bestimmt die Beurteilung; freihhändlerische Abkommen sind aus regionaler und aus globaler Perspektive positiv zu beurteilen, protektionistische Abkommen negativ. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Allokations-, der Investitions- und Wachstumswirkungen, sondern auch bei Betrachtung des langfristigen, politökonomisch begründeten Entwicklungspfades.

Es wird deutlich, dass die Größe einer Integrationsgemeinschaft eine entscheidende Rolle spielt. Dabei tritt ein paradox erscheinender Befund zutage, wonach ein regionaler Erweiterungsprozess langfristig marktschließend wirken kann. Zunächst weist eine solche Entwicklung in die richtige Richtung, da sie – über Umwege – eine Annäherung an globale Integration bedeutet. Aber je größer ein Handlungsraum wird, desto stärker wirken die Kräfte, die sich einem Abbau der Benachteiligung der verbleibenden Staaten widersetzen.

Will die WTO die globale Öffnung der Märkte erreichen, sind institutionelle Änderungen notwendig; die bestehenden Regeln sind unzureichend. Die Arbeit hat hierzu Vorschläge geliefert. Sie setzen an zwei Punkten an: zum einen an den Vorschriften zur regionalen Integration, zum anderen an den Möglichkeiten, diese auch durchzusetzen. Wesentlich ist die – konditionierte – Öffnung der Regionalabkommen für Drittstaaten. Zudem bedarf es einer wirksamen Streitschlichtung, die regelbrechenden Handelsblöcken hinreichend hohe Kosten auferlegt.

 
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