Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik U 115
Seit Ende der achtziger Jahre ist die Welthandelspolitik in wachsendem
Maße von regionalen Integrationsabkommen gekennzeichnet. Diese bedeuten zumindest
zunächst eine Abkehr vom Multilateralismus und vom zentralen Grundsatz der
Welthandelsorganisation (WTO): dem Gebot der Nichtdiskriminierung bzw. Meistbegünstigung.
In der Untersuchung geht es um die folgenden grundlegenden Fragen: In welchem Verhältnis
stehen diskriminierende regionale Integration und die Ziele der Multilateralen
Handelsordnung zueinander? Beschleunigt oder bremst regionale Liberalisierung die
von der WTO angestrebte weltweite Vertiefung der Arbeitsteilung?
Eine eindeutige Aussage ist aufgrund der den Regionalabkommen
inhärenten Ambivalenz nicht möglich. Aus der Analyse kann immerhin eine zentrale
Tendenzaussage abgeleitet werden: Die Ausgestaltung bestimmt die Beurteilung;
freihhändlerische Abkommen sind aus regionaler und aus globaler Perspektive positiv zu
beurteilen, protektionistische Abkommen negativ. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der
Allokations-, der Investitions- und Wachstumswirkungen, sondern auch bei Betrachtung des
langfristigen, politökonomisch begründeten Entwicklungspfades.
Es wird deutlich, dass die Größe einer Integrationsgemeinschaft eine
entscheidende Rolle spielt. Dabei tritt ein paradox erscheinender Befund zutage, wonach
ein regionaler Erweiterungsprozess langfristig marktschließend wirken kann. Zunächst
weist eine solche Entwicklung in die richtige Richtung, da sie über Umwege
eine Annäherung an globale Integration bedeutet. Aber je größer ein Handlungsraum wird,
desto stärker wirken die Kräfte, die sich einem Abbau der Benachteiligung der
verbleibenden Staaten widersetzen.
Will die WTO die globale Öffnung der Märkte erreichen, sind
institutionelle Änderungen notwendig; die bestehenden Regeln sind unzureichend. Die
Arbeit hat hierzu Vorschläge geliefert. Sie setzen an zwei Punkten an: zum einen an den
Vorschriften zur regionalen Integration, zum anderen an den Möglichkeiten, diese auch
durchzusetzen. Wesentlich ist die konditionierte Öffnung der
Regionalabkommen für Drittstaaten. Zudem bedarf es einer wirksamen Streitschlichtung, die
regelbrechenden Handelsblöcken hinreichend hohe Kosten auferlegt. |