Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik [U 117]
Nachdem in den letzten Jahren immer mehr Länder dazu übergegangen
sind, ihre nationalen Telekommunikationsmärkte zu liberalisieren, gewinnt die
internationale Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten zunehmend an Bedeutung.
Allerdings setzt dies voraus, dass sowohl inländische als auch ausländische Anbieter
einen ungehinderten freien Marktzutritt haben. Dem steht jedoch entgegen, dass
Marktunvollkommenheiten auch heute noch Wettbewerbsresistenzen in der Telekommunikation
hervorrufen und den Markteintritt neuer Telekommunikations-anbieter erschweren können. Um
dennoch einen offenen Marktzugang für inländische und ausländische Anbieter von
Telekommunikationsdiensten zu realisieren, bedarf es deshalb regulierender Eingriffe.
Diese müssen durch multilaterale Regeln abgesichert werden, weil es für ein Land aus
politökonomischen Gründen rational sein kann, durch staatliche Eingriffe
Marktzutrittsschranken vor allem gegen ausländische Anbieter zu errichten.
Dies zu verhindern ist Ziel des im Rahmen der WTO vereinbarten
Abkommens über die Liberalisierung der Märkte für Telekommunikationsdienste. Mit den im
Vierten Protokoll zum GATS aufgestellten Grundsätzen für die Regulierung nationaler
Telekommunikationsmärkte wurden zum ersten Mal überhaupt auf internationaler Ebene
konkrete Wettbewerbsregeln für die Mitgliedstaaten vorgegeben. Allerdings sind diese
Regeln weder umfassend noch spezifisch genug. Ihr unverbindlicher Charakter verleiht den
Vertragsparteien einen verhältnismäßig großen diskretionären Spielraum bei der
Ausgestaltung nationaler Regulierungsvorschriften. Um zu verhindern, dass zukünftig
einzelne Staaten den Marktzutritt inländischer und ausländischer Anbieter von
Telekommunikationsdiensten erschweren, müssen die internationalen Vorgaben für nationale
Regulierungspolitiken gemäß den in dieser Arbeit abgeleiteten Regulierungsgrundsätzen
präziser formuliert werden. |