Univertität zu Köln
 
 
 
 

Markus Fredebeul-Krein

Die Regulierungspolitik auf dem Markt für Telekommunikationsdienste

Nationale Gestaltung und internationale Regeln


Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik [U 117]

Nachdem in den letzten Jahren immer mehr Länder dazu übergegangen sind, ihre nationalen Telekommunikationsmärkte zu liberalisieren, gewinnt die internationale Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten zunehmend an Bedeutung. Allerdings setzt dies voraus, dass sowohl inländische als auch ausländische Anbieter einen ungehinderten freien Marktzutritt haben. Dem steht jedoch entgegen, dass Marktunvollkommenheiten auch heute noch Wettbewerbsresistenzen in der Telekommunikation hervorrufen und den Markteintritt neuer Telekommunikations-anbieter erschweren können. Um dennoch einen offenen Marktzugang für inländische und ausländische Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu realisieren, bedarf es deshalb regulierender Eingriffe. Diese müssen durch multilaterale Regeln abgesichert werden, weil es für ein Land aus politökonomischen Gründen rational sein kann, durch staatliche Eingriffe Marktzutrittsschranken vor allem gegen ausländische Anbieter zu errichten.

Dies zu verhindern ist Ziel des im Rahmen der WTO vereinbarten Abkommens über die Liberalisierung der Märkte für Telekommunikationsdienste. Mit den im Vierten Protokoll zum GATS aufgestellten Grundsätzen für die Regulierung nationaler Telekommunikationsmärkte wurden zum ersten Mal überhaupt auf internationaler Ebene konkrete Wettbewerbsregeln für die Mitgliedstaaten vorgegeben. Allerdings sind diese Regeln weder umfassend noch spezifisch genug. Ihr unverbindlicher Charakter verleiht den Vertragsparteien einen verhältnismäßig großen diskretionären Spielraum bei der Ausgestaltung nationaler Regulierungsvorschriften. Um zu verhindern, dass zukünftig einzelne Staaten den Marktzutritt inländischer und ausländischer Anbieter von Telekommunikationsdiensten erschweren, müssen die internationalen Vorgaben für nationale Regulierungspolitiken gemäß den in dieser Arbeit abgeleiteten Regulierungsgrundsätzen präziser formuliert werden.

 
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