Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik [U 118]
Die Rentensysteme in der Europäischen Union werden auf ihre
ökonomische Wirkungsweise und ihre Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf die als Folge der
demographischen Entwicklung auf sie zukommenden Finanzierungsprobleme hin untersucht. Bei
einer Gegenüberstellung der in der EU anzutreffenden Konzepte Versicherungs-
versus Versorgungssystem bzw. Bismarck- versus Beveridge-Prinzip zeigt sich, dass
von der unterschiedlichen Ausgestaltung im Alter zugleich erhebliche Unterschiede in Bezug
auf die Arbeitsanreize ausgehen.
Des Weiteren werden Schwächen im aktuellen Konzept einer Senkung von
Lohnzusatzkosten durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Ökosteuer offen gelegt.
Auch werden die Grenzen einer Umstellung des Umlageverfahrens auf ein
Kapitaldeckungsverfahren aufgezeigt. Das Prinzip der Kapitalbildung für die
Altersvorsorge wird dabei über die ausschließliche Betrachtung von Sachkapital hinaus
auf die Investition in Humankapital erweitert. Auf dieser Grundlage wird der Vorschlag
entwickelt, im Zuge einer Reform zur Teilkapitalbildung den generativen Beitrag von
Versicherten auf individueller Basis zu berücksichtigen.
In einem weiteren Schritt wird der Einfluss rentenrechtlicher
Regelungen auf grenzüberschreitende Wanderung allgemein, und im Besonderen auf die
Mobilität der Arbeitnehmer im Europäischen Binnenmarkt untersucht. Im Anschluss an die
Analyse der bestehenden EU-Koordinierungsverordnung werden Lösungsansätze für eine
alternative Regelung entwickelt. Anhand der Klubtheorie wird dargelegt, wie die nationalen
Rentensysteme zu gestalten wären, um die gewünschte Freizügigkeit innerhalb der EU zu
gewährleisten und zugleich der zuvor erörterten Finanzierungsproblematik gerecht zu
werden. |