Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik
[U 127]
Die Grundsteuer weist in ihrer bestehenden Form fundamentale Mängel
auf, die zu erheblichen Verzerrungen führen. Das wesentliche
Problem resultiert aus der Verwendung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage.
Daher wird nach einer zweckmäßigen Grundlage für
eine kommunale Steuer gesucht.
In dieser Untersuchung werden Argumente vorgetragen, die eine Steuer
auf der lokalen Ebene rechtfertigen, sowie Gestaltungskriterien
entwickelt, die als Beurteilungsmaßstab für eine geeignete
Gemeindesteuer dienen. Zwei Anknüpfungspunkte für eine
Kommunalsteuer – Boden und Gebäude – werden eingehend
beleuchtet. Schließlich werden aktuelle Reformvorschläge
zur Grundsteuer untersucht, die in unterschiedlicher Weise auf diesen
Anknüpfungspunkten basieren.
Die optimale Nutzung des Bodens darf durch eine Steuer nicht gestört
werden. Mit der Bodenwertsteuer wird eine allokationsneutrale Besteuerung
des Bodens erreicht und daher die bestmögliche Verwendung des
Bodens zugelassen. Im Vergleich zur bestehenden, nicht neutralen
Grundsteuer, aber auch im Vergleich zu anderen Reformvorschlägen,
kann mit der Bodenwertsteuer eine höhere Wohlfahrt erzielt
weren.
Aber nur die Allokationsneutralität einer Steuer zu betrachten,
ist nicht ausreichend. Ein effizientes und präferenzgerechtes
öffentliches Leistungsangebot ist damit nicht gewährleistet.
Erst bei einer nutzenäquivalenten Steuer haben die Kommunen
einen Anreiz, präferenzgerechte Leistungen zu erbringen. Diesen
Vorteil bietet eine Bodenwertsteuer, denn das Steueraufkommen reagiert
auf Nutzenveränderungen der Individuen durch Änderung
des kommunalen Leistungsangebotes.
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