Univertität zu Köln
Michael Voigtländer
Eine zustimmungsfähige Reform der gesetzlichen Alterssicherung
Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik [U 129]

Die demografische Entwicklung lässt die Konstruktionsfehler der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich hervortreten. Bei steigender Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten ist die Finanzierung der Rentenzahlungen mit immer höheren Lasten für die jüngeren Generationen verbunden. Trotz dieses offenkundigen Reformbedarfs sind in der Vergangenheit wissenschaftliche Vorschläge zur Reform der Alterssicherung häufig mit dem Hinweis auf ungelöste Gerechtigkeitsfragen verworfen worden.

Um einen tatsächlich umsetzungsfähigen Reformvorschlag zu entwickeln, ist es daher geboten, bei der Analyse der Alterssicherung nicht nur auf Effizienzfragen abzustellen, sondern gleichzeitig Gerechtigkeitsaspekte mit einzubeziehen. Aus diesem Grund wird in dieser Untersuchung ein vertragstheoretischer Ansatz verwendet, der eine Zusammenführung der Kriterien der Effizienz und Gerechtigkeit in das Kriterium der Zustimmungsfähigkeit erlaubt.

Vor diesem Hintergrund wird in einem ersten Schritt herausgestellt, dass sich die gesetzliche Alterssicherung auf eine Mindestsicherung bescrhänken sollte. Darüber hinaus zeigt sich, dass Ansprüche sowohl über das Kapitaldeckungs- als auch über das Umlageverfahren erworben werden sollten. Gerade mit Blick auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung wird jedoch erheblicher Reformbedarf konstatiert. Auf der Beitragsseite sollte die Leistungsfähigkeit berücksichtigt und auf der Leistungsseite die Regelaltersgrenze an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst werden. Vor allen Dingen sollte jedoch der generative Beitrag konsequent honoriert werden, d.h. Ansprüche sollten verstärkt nach der Kinderzahl gewährt werden. Ergänzt werden sollte die gesetzliche Rentenversicherung durch eine kapitalgedeckte Basissicherung.

Eine grundlegende Reform der Alterssicherung wird immer auf erheblichen Widerstand stoßen. Das Besondere dieses Ansatzes ist jedoch, dass die Umsetzung des Gesamtkonzeptes nicht mit Lastverschiebungen verbunden ist, sondern sowohl allen jetzigen als auch künftigen Gesellschaftsmitgliedern Vorteile bietet.

© by iwp 30.05.2006